Umsetzung des BTHG:
Die vier Reformstufen
BTHG: Wann tritt was in Kraft?
Die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gliedert sich in insgesamt vier Reformstufen. Die Reformstufen 1 und 2 sind bereits in Kraft getreten, während die Stufen 3 und 4 in den Jahren 2020 und 2023 eingeführt werden sollen. Die stufenweise Einführung soll die Umsetzung in die Praxis erleichtern, da die Neuerungen sehr umfangreich sind. Die vollständige Umsetzung des Gesetzes wird 2023 abgeschlossen sein.
Reformstufe 1: Was hat sich 2017 mit dem BTHG geändert?
Die erste Reformstufe ist am 01.01.2017 in Kraft getreten und umfasst unter anderem Änderungen im Schwerbehindertenrecht sowie Verbesserungen in Bezug auf die Einkommens- und Vermögensberücksichtigung. Dabei wurden höhere Freibeträge bei Einkommen und Vermögen eingeführt: Es gab eine Erhöhung des Einkommensfreibetrags um bis zu 260 Euro monatlich sowie eine Erhöhung des Vermögensfreibetrags um 25.000 Euro. Das Arbeitsförderungsgeld wurde von 26 Euro auf 52 Euro verdoppelt. Am 01.04.2017 wurde zusätzlich das Schonvermögen für Bezieher von SGB-XII-Leistungen von 2600 Euro auf 5000 Euro erhöht.
Reformstufe 2: Was hat sich 2018 mit dem BTHG geändert?
Am 1. Januar 2018 wurden Teil 1 und Teil 3 von SGB IX-neu eingeführt. Dabei handelt es sich um das Verfahrensrecht (Teil 1) sowie das Schwerbehindertenrecht (Teil 3). Weiterhin wurden vorgezogene Verbesserungen im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Eingliederungshilfe eingeführt, die sich noch im SGB XII (Sozialhilfe) befinden.
Seit Januar 2018 gibt es das Gesamtplanverfahren, das von den Trägern der Eingliederungshilfe durchgeführt werden muss. In vielen Regelungen gleicht das Gesamtplanverfahren dem Teilhabeplanverfahren. Die im Rahmen des Gesamtplanverfahrens durchgeführte Hilfebedarfsermittlung muss sich an der ICF orientieren.
Reformstufe 3: Was hat sich mit dem BTHG 2020 geändert?
2020 wurde die Trennung von Leistungen der Eingliederungshilfe von existenzsichernden Leistungen eingeführt. Das Recht der Eingliederungshilfe wurde dabei zu Teil 2 in SGB IX-neu und im Zuge dessen vollständig aus dem SGB XII (Sozialhilfe) herausgelöst. Seit 2020 konzentriert sich die Eingliederungshilfe ausschließlich auf Fachleistungen – wie beispielsweise Assistenzleistungen, Leistungen zur Mobilität oder Hilfsmittel. Existenzsichernde Leistungen – Lebensunterhaltskosten oder Unterkunftskosten – sollen durch die Sozialhilfe (SGB XII) oder die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) finanziert werden, so wie das auch bei Menschen ohne Behinderung gehandhabt wird.
Außerdem wurden die Freibeträge bei Einkommen und Vermögen weiter erhöht. Der Vermögensfreibetrag stieg auf rund 50.000 Euro. Das Partnereinkommen und Partnervermögen wird nicht mehr herangezogen werden.
Reformstufe 4: Was ändert sich mit dem BTHG 2023?
In der letzten Reformstufe, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird der Zugang zur Eingliederungshilfe neugestaltet. Dabei wird der leistungsberechtigte Personenkreis geändert.
Infografik zu den Reformstufen des Bundesteilhabegesetzes
Wir haben für Sie die vier Reformstufen des BTHG grafisch aufbereitet.
Empfehlung: Umsetzungsbegleitung BTHG
Auf der Seite https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/ wird über alle Fortschritte im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes informiert. Neben Antworten auf aktuelle Fragen finden sich hier auch Informationen zum Umsetzungsstand in den einzelnen Bundesländern sowie Rückblicke auf Veranstaltungen zum BTHG. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
BTHG in leichter Sprache
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (kurz BMAS) erklärt das Bundesteilhabegesetz in leichter Sprache. Um zu dieser Version weitergeleitet zu werden, klicken Sie bitte auf den folgenden Link: Bundesteilhabegesetz in leichter Sprache.