Umsetzung des BTHG:
Landesrahmenverträge
Die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) tritt 2020 in Kraft. Die mit dieser Reformstufe einhergehende Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen wird zu großen Veränderungen in der Eingliederungshilfe führen. Wie genau dabei vorgegangen werden soll, geben die jeweiligen Landesrahmenverträge vor.
Ob die Rahmenverträge von Beginn an unumstößliche Vorgaben beinhalten oder – wie in diesem Artikel vorgeschlagen – dynamisch gestaltet werden, damit gegebenenfalls noch auf Erfahrungen reagiert werden kann, wird sich zeigen. Bisher haben nur wenige Bundesländer Landesrahmenverträge verabschiedet.
Landesrahmenverträge
Diese Bundesländer haben bereits Verträge verabschiedet (aktualisiert: Dezember 2019).
Baden-Württemberg
Ein Dokument zur Übergangsregelung finden Sie hier.
Bayern
Ein Dokument zur Übergangsregelung finden Sie hier.
Berlin
Den Landesrahmenvertrag für Berlin finden Sie hier.
Brandenburg
Bisher keine Informationen vorhanden.
Bremen
Den Landesrahmenvertrag für Bremen finden Sie hier.
Hamburg
Den Landesrahmenvertrag für Hamburg finden Sie hier.
Der ergänzende Text ist hier einsehbar.
Hessen
Es wurde ein Übergangsrahmenvertrag vereinbart (Quelle: Umsetzungsbegleitung-BTHG).
Mecklenburg-Vorpommern
Bisher keine Informationen vorhanden.
Niedersachsen
Die Übergangsvereinbarung für Niedersachsen finden Sie hier.
Nordrhein-Westfalen
Den Landesrahmenvertrag für Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Rheinland-Pfalz
Den Landesrahmenvertrag für Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Saarland
Bisher keine Informationen vorhanden.
Sachsen
Den Landesrahmenvertrag für Sachsen finden Sie hier.
Sachsen-Anhalt
Den Landesrahmenvertrag für Sachsen-Anhalt finden Sie hier.
Schleswig-Holstein
Den Landesrahmenvertrag für Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Thüringen
Den Landesrahmenvertrag für Thüringen finden Sie hier.
Empfehlung: Umsetzungsbegleitung BTHG
Auf der Seite https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/ wird über alle Fortschritte im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes informiert. Neben Antworten auf aktuelle Fragen finden sich hier auch Informationen zum Umsetzungsstand in den einzelnen Bundesländern sowie Rückblicke auf Veranstaltungen zum BTHG. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
BTHG in leichter Sprache
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (kurz BMAS) erklärt das Bundesteilhabegesetz in leichter Sprache. Um zu dieser Version weitergeleitet zu werden, klicken Sie bitte auf den folgenden Link: Bundesteilhabegesetz in leichter Sprache.