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Bild zum Umsetzung des BTHG: Aber wie?

Umsetzung des BTHG: Aber wie?


Geschäftsführer Theo Prinz zum Bundesteilhabegesetz

Immer wieder werden wir gefragt, inwieweit sich GETECO bereits auf das Bundesteilhabegesetz vorbereitet hat.

Derzeit ist das Thema BTHG noch eine große „Blackbox“, da die konkrete Umsetzung immer noch nicht klar ist. Es fehlen weiterhin die Landesrahmenverträge und die konkreten Festlegungen von Preisen und Konditionen. Auch die Berechnungsgrundlagen und konkreten Abrechnungsmodalitäten sind noch nicht klar.

Derzeit können wir nur sagen, dass die Abrechnung von Leistungen (mit und ohne Mehrwertsteuer) über die conviva schon jetzt möglich ist und zwar unabhängig davon, ob es sich um Dauerleistungen oder um Einzelleistungen handelt. Sollte es also dazu kommen, dass die Betreuung der Klienten in Einzelleistungen aufgesplittet wird und einzeln dokumentiert und erbracht werden muss, dann kann die Software das schon. Ebenso die Rechnungslegung einer Leistung wie „Miete“ oder „Verpflegung“.

Was allerdings noch völlig unklar ist, ist, wie die Leistungssätze ermittelt werden sollen. Macht die Einrichtung eine interne Kalkulation, in der gewisse Grundkosten der Miete zugeschlagen werden? Erfolgt die Abrechnung mit einer Mietpauschale pro Kopf oder Bett oder nach Quadratmeter? Werden die Nebenkosten pauschal mit in der Miete berücksichtigt oder muss eine Nebenkostenabrechnung erstellt werden? Wie werden die Hauswirtschaftsleistungen der Einrichtung geplant und abgerechnet? Erfolgt auch hier eine Umlage zusammen mit den Nebenkosten oder müssen separate Verträge geschlossen werden?

Ich persönlich sehe nur im „schlimmsten Fall“, dass Einrichtungen, wenn es mit einer einfachen pauschalen Umlage nicht getan ist, sich hier nach einer Immobiliensoftware umsehen müssen, die dann über eine Schnittstelle angebunden werden kann. Ob das wirklich notwendig ist, ob man die Leistungen über das Leistungsabrechnungsmodul der conviva alleine führen kann oder ob wir hier ein einfaches Modul zur Nebenkostenabrechnung neu programmieren, können wir derzeit auch noch nicht verbindlich sagen.

Wahrscheinlich reicht es aus, über unsere Maßnahmenplanung einzelne Aktivitäten mit den Klienten zu vereinbaren, die dann auch einzeln abgerechnet werden können. Auch wenn ein Budgetierungssystem als Grundlage herhalten sollte, kann conviva das bereits heute realisieren.

Sicher ist, dass die Hilfeplanung und Dokumentation auf Basis der ICF erfolgen sollen. Auch hierauf ist unsere Software bereits vorbereitet. Allerdings fehlen noch konkrete Core-Sets, die aus dem Gesamtkatalog der ICF die für die Sozialwirtschaft relevanten ICF zusammenfassen. Uns ist bekannt, dass hier bereits deutschlandweit Arbeitskreise gegründet wurden, die sich mit dieser Aufgabenstellung auseinandersetzen. Konkrete Ergebnisse sind uns aber bis dato nicht bekannt.

Wir stehen zu diesem Themenkomplex derzeit auch mit anderen Einrichtungen im permanenten Austausch - allerdings, ohne dass konkrete Schritte zum derzeitigen Zeitpunkt umsetzbar wären. Ich denke, das kommt alles in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 auf den letzten Drücker, wenn sich die Kostenträger geeinigt haben, wie das konkrete Vorgehensmodell zu Ermittlung der einzelnen Leistungen aussehen soll.

Mein Fazit: Ich glaube, dass wir als Softwarehaus derzeit ganz gut vorbereitet sind und die zu erwartenden Anpassungen, sollten sie überhaupt notwenig werden, schnell umsetzen können.

Theo Prinz
Geschäftsführer

Weitere Informationen

In unserem GETECO-Blog finden Sie weitere Informationen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG):

Reformstufen

Sie finden unseren Blogbeitrag zu den einzelnen Reformstufen, die in den Jahren 2017, 2018, 2020 und 2023 in Kraft getreten sind bzw. in Kraft treten werden, hier: Die vier Reformstufen des BTHG.

Bedarfsermittlung

Ausführlichere Informationen zu den Bedarfsermittlungsinstrumenten der einzelnen Bundesländer finden Sie in diesem Blogbeitrag: Bedarfsermittlungsinstrumente der einzelnen Bundesländer. Wir aktualisieren den Beitrag regelmäßig, wenn es neue Informationen gibt.

Eingliederungshilfe

Informationen zu den Trägern der Eingliederungshilfe, die von den einzelnen Bundesländern festgelegt wurden, haben wir hier bereitgestellt: Eingliederungshilfeträger in den einzelnen Bundesländern.

Empfehlung: Umsetzungsbegleitung BTHG

Auf der Seite https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/ wird über alle Fortschritte im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes informiert. Neben Antworten auf aktuelle Fragen finden sich hier auch Informationen zum Umsetzungsstand in den einzelnen Bundesländern sowie Rückblicke auf Veranstaltungen zum BTHG. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

BTHG in leichter Sprache

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (kurz BMAS) erklärt das Bundesteilhabegesetz in leichter Sprache. Um zu dieser Version weitergeleitet zu werden, klicken Sie bitte auf den folgenden Link: Bundesteilhabegesetz in leichter Sprache.

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Anna Pfeiffer

Wenden Sie sich gerne an Frau Anna Pfeiffer unter Tel. 09365 / 88 88 4 22 oder verwenden Sie unser Kontaktformular! Wir stellen Ihnen weitere Informationen zusammen oder vereinbaren einen individuellen Präsentationstermin – inhouse bei uns oder bei Ihnen vor Ort!



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